Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Northeim reicht Hinweise zur Prüfung der Verfassungstreue des Landratskandidaten Jens Kestner bei der Kreiswahlleitung ein

Northeim, 22. Juli 2026

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Northeim hat am Samstag, den 18. Juli 2026 beschlossen, die vorliegenden und dokumentierten Hinweise zur Kandidatur von Jens Kestner als Bewerber für das Amt des Landrates des Landkreises Northeim der zuständigen Kreiswahlleitung vorzulegen.

Die Übermittlung erfolgt mit der Bitte um Prüfung, ob die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte eine Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG und gegebenenfalls ein weiteres Vorgehen nach § 45d Abs. 7 NKWG veranlassen.

„Wir treffen damit keine eigene abschließende Entscheidung über die Wählbarkeit von Jens Kestner“, erklären Kerstin Limburg und Till Köhler, Vorsitzende des GRÜNEN Kreisverbands im Landkreis. „Wir wollen vielmehr die gesetzlich vorgesehenen Instrumente nutzen und die zuständigen Stellen in die Lage versetzen, die vorliegenden Hinweise rechtlich und sachlich zu prüfen.“

Nach § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG muss eine Bewerberin oder ein Bewerber für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin bzw. eines Hauptverwaltungsbeamten die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der niedersächsische Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue sieht bei konkreten und objektivierbaren tatsächlichen Anhaltspunkten ein gestuftes Prüfverfahren vor.

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026 – 10 B 1105/26. Das Gericht hatte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes Niedersachsen gegen dessen vorläufige Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung abgelehnt. Nach der Pressemitteilung des Gerichts lagen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vor.

Das Gericht nahm in seiner Entscheidung unter anderem auch auf Jens Kestner und dessen öffentliche politische Einordnung von Björn Höcke Bezug. Jens Kestner wird mit einer Aussage aus einer für Björn Höcke gehaltenen Laudatio vor dem Kreisverband der AfD in Northeim zitiert: „Björn Höcke spricht uns aus unserem politischen Herzen.“

„Eine Demokratie darf sich nicht darauf beschränken, erst dann zu handeln, wenn demokratische und rechtsstaatliche Strukturen bereits beschädigt sind. Wo das Recht Instrumente für eine sachliche und rechtsstaatliche Prüfung vorsieht, müssen diese auch genutzt werden“, so Limburg und Köhler.

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont zugleich, dass die Prüfung der gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen allein den zuständigen Wahlorganen und staatlichen Stellen obliegt. Die Partei nimmt mit der Übermittlung der Hinweise keine Entscheidung vorweg. Sie stellt jedoch klar: Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, die Fragen zur Verfassungstreue eines Bewerbers für ein herausgehobenes staatliches Amt aufwerfen, dürfen nicht ignoriert werden, sondern müssen von den zuständigen Stellen rechtsstaatlich geprüft werden.

„Unser Anliegen ist, die Demokratie nicht ungeschützt zu lassen und zugleich die rechtsstaatlichen Verfahren zu achten. Beides gehört zusammen.“

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Der Kreisverband von BÜNDNIS 9…