GRÜNE als einzige demokratische Partei im Kreiswahlausschuss für vertiefte Überprüfung von AfD-Landratskandidat Jens Kestner im Hinblick auf seine Verfassungstreue

Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat es mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass keine andere der im Kreiswahlausschuss vertretenen demokratischen Parteien den Mut dazu gefunden hat, den Landratskandidaten der AfD, Jens Kestner, erneut einer vertieften Überprüfung im Hinblick auf seine Verfassungstreue zu unterziehen.

Ein Ausschluss von der Wählbarkeit ist ein tiefer Eingriff in das passive Wahlrecht eines Bürgers gem. Art. 38 II GG. Dieser Eingriff bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung – im Falle einer/s Kandidierenden für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten also fehlender Verfassungstreue. Eine Prüfung der Person Jens Kestners im Hinblick auf seine Verfassungstreue hätte Zweifel daran ausräumen können. Stattdessen haben die anderen demokratischen Parteien die Vorwürfe, die man Jens Kestner zweifelsfrei machen kann, wie etwa seine Nähe zum rechtskräftig verurteilten Björn Höcke, resignierend zur Kenntnis genommen, ohne daraus die erforderliche Konsequenz zu ziehen, die Verfassungstreue Jens Kestners erneut intensiv zu überprüfen. Diese Prüfung wäre aus Sicht der GRÜNEN erforderlich gewesen, um ausschließen zu können, dass Personen, die eventuell nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das Amt des Hauptverwaltungsbeamten übernehmen. Wenn diese Prüfung ergeben hätte, dass Jens Kestner verfassungstreu ist, dann wäre hinsichtlich dieser Frage Klarheit geschaffen worden.

Die Möglichkeit, gem. § 45d VII NKWG Kandidierende für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten im Hinblick auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu lassen, notfalls auch mit Mitteln des Verfassungsschutzes, ist nach Auffassung der GRÜNEN gerade Ausdruck der wehrhaften Demokratie, auf die das Grundgesetz verpflichtet.

„Wir GRÜNE stehen für einen Landkreis, der demokratisch bleibt, Vielfalt schützt und Zukunft gestaltet. Wer Landrat werden will, muss ohne Zweifel auf dem Boden unserer Verfassung stehen“, erklärt Till Köhler, Vorsitzender der GRÜNEN im Landkreis Northeim. “Als einzige demokratische Partei haben wir GRÜNE öffentlich Zweifel hinsichtlich der Verfassungstreue des AfD-Manns Jens Kestner angemeldet. Dass unserer Ansicht, vor dem Zulassen der Landratskandidatur alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten einer Überprüfung auf ebendiese Verfassungstreue zu nutzen, keine weiteren Demokrat:innen und die Verwaltung gefolgt sind, lässt uns nachdenklich zurück“, so Köhler weiter.

Des Weiteren sagt er: „Ob klare Kante gegen Antidemokraten mehr ist als ein Wahlkampfslogan, beurteilen die Wählerinnen und Wähler am 13. September 2026.“

Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/D…